Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 254d Umbenennung in Entgeltpunkte
Stand: 01.07.2024
Zum 1. Juli 2024 treten Entgeltpunkte an die Stelle von Entgeltpunkten (Ost).
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 254d SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 06.07.2022 – B 5 R 41/21 RBerechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Berücksichtigung von Entgeltpunkten bei einer Tätigkeit an verschiedenen Orten im Beitrittsgebiet ohne eine feste Arbeitsstätte und Sitz des Arbeitgebers in den alten BundesländernZitiert von 3
- SG Cottbus, 23.07.2014 – S 5 R 11/14
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 15.10.2014 – L 7 R 255/11
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.05.2023 – L 7 R 82/19
- LSG NRW, 22.08.2016 – L 3 R 199/15
- BSG, 14.03.2006 – B 4 RA 41/04 RGesetzliche Rentenversicherung: Verfassungsmäßigkeit der übergangsrechtlichen Sonderbewertungsvorschriften zur Ermittlung der Rentenhöhe für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
Zuletzt entschieden
- OLG Zweibrücken, 15.07.2025 – 2 UF 54/25Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 16.06.2025 – 7 UF 12/25Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2023 – L 22 R 228/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 254d SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
12.06.2020 Ausfertigung
§ 254d geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
-
20.04.2007 Ausfertigung
§ 254d Abs. 3 Satz 1 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.